Die Darstellung von Vorher-Nachher-Bildern zu Werbezwecken ist für Ärzte in Deutschland untersagt.

Siehe dazu "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens."

Für medizinisches Fachpersonal (Ärzte, medizinisch oder wissenschaftlich tätige Kollegen u.ä.) verweisen wir in diesem Zusammenhang mit Bildmaterial auf weitergehende Informationen: